Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge für Lieferungen von Asta Development GmbH. Abweichende Bedingungen sind nur dann gültig, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.
1. Geltung
Alle Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe der ASTA DEVELOPMENT GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund der folgenden Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGB’s durch den Kunden anerkannt. Dazu widersprechende Geschäftsbedingungen oder abweichende Geschäftsbestätigungen des Vertragspartners werden nur anerkannt, wenn sie von der Geschäftsleitung der Asta Development GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote
Schriftliche und mündliche Angebote der Asta Development GmbH sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind. Die Angestellten sind nicht befugt, verbindliche Angebote zu machen.
Für Mitarbeiter aus dem Vertrieb, liegen Angebotsvollmachten, ausgestellt durch die Geschäftsführung vor.
Asta Development GmbH behält sich das Recht vor, evtl. Kalkulations- oder Druckfehler zu berichtigen.
3. Preise
Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offene Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.
4. Gefahrenübergang
Versand / Abholung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware Asta Development GmbH oder deren Beauftragten verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über.
5. Lieferung
Die von Asta Development GmbH genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes mit der Geschäftsleitung vereinbart wurde. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstlieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei einem Lieferanten eintreten, hat Asta Development GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Wird die Behinderung in absehbarer Zeit nicht wegfallen, ist Asta Development GmbH berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz zurück zu treten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch auf Nachlieferung oder Schadensersatz zusteht. In einem solchen Fall verpflichtent sich Asta Development GmbH, den Kunden unverzüglich zu unterrichten.
Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers.
Lehnt der Käufer die Annahme ab, oder unterlässt er die Annahme, so befindet sich der Käufer im Verzug. Nach versuchtem und ebenfalls fehlgeschlagenem Lieferversuch, behält sich die Asta Development GmbH vor, bis zu 30 % des Auftragswertes als Schadensersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen und zu regressieren.
6. Zahlungsbedingungen
Asta Development GmbH haftet nicht für rechtzeitige Vorlegung der Schecks.
Rechnungen der Asta Development GmbH sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort nach deren Erhalt zu bezahlen. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich ASTAAsta Development GmbH ausdrücklich vor. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist ASTA DEVELOPMENT GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von bis zu 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Weitergehende Verzugsschäden können geltend gemacht werden. Bei Zahlungsverzug ist Asta Development GmbH berechtigt, Mahngebühren in Höhe von 10 Euro je einzelner Mahnung zu verlangen, und die Forderung zur Beitreibung an ein Inkassobüro abzutreten. Der Kunde ist dann verpflichtet, die für die Inanspruchnahme des Inkassobüros anfallenden Kosten zu tragen.
Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, oder wird die unzureichenden Liquidität des Kunden bekannt, behält sich Asta Development GmbH das Recht vor, nur gegen Vorkasse zu liefern.
7. Eigentumsvorbehalt
Asta Development GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferter Ware vor, bis die Ware vollständig bezahlt ist. Bei auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehungen entfällt der Eigentumsvorbehalt erst, wenn auch entstehende Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht ohne unsere Zustimmung verfügen. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Firma ASTA DEVELOPMENT GmbH hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug - behalten wir uns vor, die Vorbehaltsware zu Lasten des Kunden zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Asta Development GmbH liegt, soweit nicht das Verbrauchskreditgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
8. Mängelrügen und Gewährleistung
Asta Development GmbH gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, dass gelieferte Ware beim Gefahrenübergang frei von Material- und Herstellungsfehlern ist.
Alle Lieferungen sind vom Kunden unverzüglich nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Minder- und Falschlieferungen sowie offensichtliche Fehler sind binnen 7 Tagen nach Empfang der Lieferung vom Empfänger schriftlich zu rügen. Transportschäden sind unverzüglich beim Transportführer anzuzeigen.
Die Gewährleistungsansprüche gegen Asta Development GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer der Ware zu und sind nicht abtretbar. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung und Eingriffe durch den Kunden oder sonstige Dritte verursacht werden. Werden die Garantiesiegel, durch den Kunden, oder sonstige Dritte entfernt oder beschädigt, behalten wir uns das Recht einer Garantiefall-Prüfung vor. Die Kosten für die Prüfung trägt der Kunde, für den Fall dass er oder sonstige Dritte den Schaden verursacht haben. Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung von Reklamationen benötigen wir eine exakte Fehlerbeschreibung.
9. Haftung
Asta Development GmbH haftet gegenüber Dritten auf Schadenersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund – nur aufgrund Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit sowie aufgrund schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch das Unternehmen, die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.
Bei schuldhafter - weder vorsätzlicher noch grob fahrlässiger - Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Asta Development GmbH begrenzt auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens, bis zu einer Höhe von maximal € 50.000,- bei Serviceleistungen und maximal € 100.000,- in anderen Fällen.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für von Asta Development GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
10. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Gegen Forderungen von Asta Development GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder seitens der Geschäftsleitung von ASTA Development GmbH schriftlich anerkannten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen unmittelbar aus diesem Vertrag herrührenden Gegenansprüchen geltend machen.
11. Datenspeicherung
Asta Development GmbH speichert personenbezogene Kundendaten für eigene Auswertungszwecke.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Karlsruhe.
Gerichtsstand ist der Sitz von Asta Development GmbH, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb dessen Handelsgewerbes gehört. Asta Development GmbH kann eigene Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Vertragspartners geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
13. Anwendbares Recht
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Asta Development GmbH und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
14. Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel
Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichende Vorschrift enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
15. Warenzeichen
Wir weisen darauf hin, dass die auf unseren Webseiten und Printmedien verwendeten Soft- und Hardwarebezeichnungen und Markennamen der jeweiligen Firmen im allgemeinen Warenzeichen-, Marken- oder patentrechtlichem Schutz unterliegen. Fehlende Hinweise auf bestehende Urheberrechte und/oder Warenzeichen berechtigen nicht zur Annahme, dass ein solches nicht existiert.
Microsoft, Windows, Windows95/98/NT/2000/Me/XP/2003 und das Windows-Logo sind entweder eingetragene Warenzeichen oder Warenzeichen der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern.
Stand: 20090101

